Leistungen

  • Die Insolvenzverwaltung gewährleistet eine geordnete, transparente und rechtskonforme Durchführung von Insolvenzverfahren. Ziel ist es, vorhandene Vermögenswerte zu sichern, wirtschaftliche Werte zu erhalten und eine bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen.

    Bei der Verwaltung von Unternehmen ist es insbesondere das Ziel unserer Tätigkeiten, das Unternehmen und die Arbeitsplätze umfassend zu erhalten. Für diese Zwecke wird die gesamte Bandbreite der sich aus der Insolvenzordnung ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten, angefangen von der übertragenden Sanierung, bis hin zum Insolvenzplanverfahren, genutzt.

  • Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) ermöglicht es Unternehmen in der Krise, den Geschäftsbetrieb unter eigener Verantwortung fortzuführen. Die (von einem Sanierungsexperten unterstützte) Geschäftsleitung bleibt handlungsfähig, während ein gerichtlich bestellter Sachwalter die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens beaufsichtigt. Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist insbesondere die nachhaltige Sanierung und der Erhalt wirtschaftlicher Strukturen.

  • Die Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren dient dem Ziel, den laufenden Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens unter insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten, um wirtschaftliche Werte zu sichern und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen. Sie ermöglicht insbesondere den Erhalt von Kundenbeziehungen und Marktpositionen, die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Vorbereitung einer übertragenden Sanierung oder die Umsetzung eines Insolvenzplans. Sie erfolgt stets unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen und unterliegt der Kontrolle des Insolvenzgerichts.

  • Der Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO) ist ein Sanierungsinstrument, mit dem ein Unternehmen seine Verbindlichkeiten ordnen und eine strukturierte Sanierung ermöglicht werden kann. Der Insolvenzplan regelt die Befriedigung der Gläubiger, die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und die Forführung des Unternehmens. Gut konzipierte Insolvenzpläne können die Insolvenzsituation für das betroffene Unternehmen effizient lösen und vielfach eine Forführung des Geschäftsbetriebs ermöglichen. Sie erfordern in erster Linie eine Analyse der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation und die Entwicklung tragfähiger Sanierungs- und Zahlungspläne und Abstimmung mit den Gläubigern und dem Insolvenzgericht.

    Anders als das Insolvenzplanverfahren ist die übertagende Sanierung eine Form der Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren, bei der der Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen neuen Rechtsträger übertragen wird. Das wirtschaftlich lebensfähige Unternehmen wird also „bereinigt“ von den Altverbindlichkeiten auf einen Erwerber/Investor übertragen. Ziel ist die Sicherung des Betriebes und der Erhalt von Arbeitsplätzen, während das insolvente Unternehmen abgewickelt wird.

  • Auf den Gebieten des Insolvenz- und Sanierungsrechts begleiten wir Schuldner und Gläubiger, Geschäftsführer und Gesellschafter in allen Fällen insolvenz- und sanierungsrechtlicher Fragestellungen. Dabei setzen wir unsere langjährige Erfahrung aus der Insolvenzverwaltung gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Neben der Prüfung zum Bestehen einer Insolvenzantragspflicht unterstützen wir hierbei präventiv bei der insolvenzfesten Gestaltung von Verträgen und beraten etwa bei der Bestellung und Durchsetzung von Sicherheiten, der Entwicklung von Sanierungskonzepten nebst den erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen in Krise und Insolvenz.